BEHANDLUNGSPFLEGE SGB V
Die Behandlungspflege umfasst alle ärztlich verordneten Leistungen, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, zu lindern und Verschlimmerungen zu vermeiden.
Diese Leistungen werden ausschließlich von Pflegefachkräften erbracht. Behandlungspflege ist durch Ihren Arzt/Hausarzt verordnungsfähig und über die Krankenkasse abrechenbar.
Sie umfasst:
» Verabreichung und Dosierung von Medikamenten
» Verabreichung von s. c. / i. m. Injektionen
» Anlegen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden
» Modernes Wundmanagement
» Ambulante Wundversorgung durch Wundexperten (ICW)® und Fachtherapeuten Wunde® (ICW)
» Kontrolle der Vitalfunktionen (z.B. Puls, Blutdruck, Blutzucker
» Stomaversorgung
» Überwachung von enteraler und parenteraler Ernährung