Grundpflege SGB XI
Die Grundpflege beinhaltet alle täglich anfallenden pflegerischen Leistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr allein durchführen kann.
Das heißt: Wir geben Unterstützung bzw. leisten Hilfestellung bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die Grundpflege ist abrechenbar über die bewilligte Pflegestufe mit der jeweiligen Pflegekasse, Sozialbehörde und / oder privat.
Sie umfasst:
KÖRPERPFLEGE
Körperpflege
» Waschen
» Duschen
» Baden
» Rasieren
» Zahnpflege
» Kämmen
Mobilität
Mobilität
» Gehen und Stehen
» An-und Ausziehen
» Lagerung
Ernährung
Ernährung
» mundgerechte Zubereitung der Nahrung
» Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
» Einkäufe Besorgungen
» Zubereitung von Mahlzeiten
» Wechseln und Waschen der Wäsche
» Reinigung der Wohnung